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BVerwG, 28.03.1994 - 6 B 77.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung des Ehenamens nach der Regelung des Art. 7 FamNamRG (Familiennamensrechtsgesetzes)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1993 - 10 A 1839/91
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 B 77.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 B 77.93
Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Berufungsgerichts vom 26. August 1993 haben die Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der Begründung geltend gemacht, die vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärte Regelung des § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB sei bisher nicht durch eine gesetzgeberische Neuregelung insbesondere für die Gestaltung der Ehenamen bei vor dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1991 (NJW 1991, 1602) geschlossenen Ehen verfassungskonform gestaltet worden.